Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. ACOMM arbeitet auf der Basis von Dienst- oder Werkverträgen. Die Nutzungsrechte an Texten und Grafik werden nach individueller Vereinbarung übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache Nutzungsrecht übertragen.
2. Texte, Konzept und grafischen Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Texte, Konzept und grafischen Leistungen von ACOMM dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmung berechtigt ACOMM, eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung für die kreative Leistung zu verlangen.
1.4. ACOMM überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. ACOMM hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt ACOMM zum Schadenersatz.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen zudem kein Mit-Urheberrecht.
2. Vergütung
2.1. Text, Konzept und grafische Leistungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2. Werden Texte und grafische Leistungen in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist ACOMM berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.3. Die Anfertigungen von Texten, Konzepten, Layouts und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die ACOMM für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teils fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. ACOMM hat die Möglichkeit Vorauszahlungen zu vereinbaren.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans sowie Autorenkorrekturen werden nach Zeitaufwand (Stundensatz gemäß Angebot) gesondert berechnet. Davon ausgenommen sind die vertraglich vereinbarten Korrekturphasen, wobei jede schriftliche Aufforderung des Kunden nach Korrekturen und anschließende Zusendung der korrigierten Leistungen einer Korrekturphase entspricht.
4.2. ACOMM ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ACOMM die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von ACOMM abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, ACOMM im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen, Texten und grafischen Leistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6. Korrektur, Belegmuster
6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind ACOMM Korrekturmuster vorzulegen, sofern ACOMM nicht selbst mit der Vervielfältigung oder der Erstellung des Druck-PDF beauftragt wurde.
6.2. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber ACOMM mindestens 5 Belege unentgeltlich. ACOMM ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1. ACOMM haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2. ACOMM verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3. Sofern ACOMM notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von ACOMM. ACOMM haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4. ACOMM lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
7.5. ACOMM übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte und haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten.
7.6. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei ACOMM geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Entwürfe an den Auftraggeber.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption, Text oder grafischen Leistungen Änderungen, so hat der die Mehrkosten zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. ACOMM behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann ACOMM eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann ACOMM auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zu Verwendung aller ACOMM übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zu Verwendung berechtig sein, stellt der Auftraggeber ACOMM von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungs-Ort ist die Stadt Köln.
9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.